Ärzte Zeitung, 21.01.2013
In beiden Fällen sei gegen gute wissenschaftliche Praxis verstoßen und getäuscht worden, heißt es. In einem Fall wurden Forschungsergebnisse nicht vollständig dokumentiert und gegen die Prinzipien korrekten wissenschaftlichen Zitierens verstoßen.
Im anderen Fall wurde wider besseres Wissen ein Beitrag mit gefälschten Daten im Literaturverzeichnis der Dissertation geführt.
Dr. B. selbst, so befand im August 2012 eine Kommission, habe in Studien wissenschaftliche Daten manipuliert und gefälscht. (cw)