Verpflegungsmehraufwendungen
Wohnsitz verlegt? Steuerbescheid prüfen!
DÜSSELDORF. Ärzte, die ihren Hauptwohnsitz von der Praxis wegverlegt haben, sollten einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid des betreffenden Jahres prüfen.
Laut Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf können in diesem Fall für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
Die gegenteilige Auslegung der Finanzverwaltung widerspreche dem Wortlaut des Gesetzes. Der Gesetzgeber habe eine bewusst pauschalierende Regelung getroffen, die auch Wegverlegungsfälle umfasse., so das FG.
Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich den Bundesfinanzhof anrufen. (mwo)
Az.: 15 K 318/12 E