Missglückte Operation

Haftstrafe für Chefarzt

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MOSBACH. Vor dem Landgericht Mosbach ist am Freitag ein Chirurg wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft dem heute 58-jährigen Angeklagten vor, im Juli 2012 eine 30-jährige Patientin im Krankenhaus in Buchen als Chefarzt operiert und eine in der Op-Planung nicht ausgewiesene Hemihepatektomie vorgenommen zu haben, über die, wie der Angeklagte gewusst habe, die Patientin nicht aufgeklärt worden sei, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Nach der Op musste die Patientin in das Uniklinikum Mannheim verlegt werden, wo sie später starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (maw)

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