Urteil

Geldstrafe für Massenklau von Patientendaten

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NORTHEIM/GÖTTINGEN. Weil er sich an seinem Arbeitsplatz illegal große Mengen an vertraulichen Patientendaten beschafft hat, muss ein 23-jähriger früherer Mitarbeiter eines IT-Dienstleistungsunternehmens aus dem Landkreis Northeim eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen.

Einen entsprechenden Strafbefehl hat kürzlich das Amtsgericht Northeim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erlassen.

Nach Ansicht des Gerichts hat sich der ehemalige Systemadministrator des Verrats von Geschäftsgeheimnissen schuldig gemacht. Der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. (pid)

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