Rechtsurteil

Keine Vorab-Vaterschaft bei Kryokonservierung

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Für einen kryokonservierten Embryo kann der Samenspender weder die Vaterschaft feststellen, noch sich vorab ein Sorgerecht zuordnen lassen.

Das entschied der BGH gegen einen Mann in eingetragener Partnerschaft (Az.: XII ZB 351/15). Mit seinem Samen wurden elf Embryonen gezeugt, zwei davon durch Leihmütter ausgetragen.

Für die tiefgefrorenen Embryonen will er auch die Vaterschaft festgestellt wissen und sich ein Sorgerecht sichern. Doch deutsches Recht sieht eine vorgeburtliche Feststellung nicht vor, so der BGH.

Und das Sorgerecht hänge nicht notwendig von der Abstammung ab. Dies könne sogar für die Vaterschaft gelten, wenn das Kind durch eine verheiratete Frau geboren wird, deren Ehemann automatisch rechtlicher Vater sei. (mwo)

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

PPARδ-Agonist

Seladelpar zeigt Wirkung gegen primäre biliäre Cholangitis

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!