Weihnachtsfeier

Gericht billigt Cannabis-Plätzchen

Veröffentlicht:
Sind "Space Cookies" auf Weihnachtsfeiern erlaubt?

Sind "Space Cookies" auf Weihnachtsfeiern erlaubt?

© Africa Studio / Fotolia

ZWEIBRÜCKEN. Wer Gästen auf einer privaten Weihnachtsfeier Cannabis-Plätzchen serviert, macht sich nicht strafbar. Das beschloss das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, wie die Deutsche Anwaltshotline mitteilt (Az.: 1 OLG 1 Ss 2/16). Ein Sohn habe zu einer Familienweihnachtsfeier selbst gebackene Cannabis-Plätzchen mitgebracht.

Einer der volljährigen Gäste habe nach dem Verzehr unter anderem zunehmend Farbe im Gesicht verloren. Das Amtsgericht Rockenhausen habe den Hobbybäcker wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut OLG handelte es sich nicht um vorsätzliche Körperverletzung, da er nur eine geringfügige Wirkung in Kauf genommen habe. (maw)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

„Sechsstelliger Schaden“

AOK Nordost meldet „Welle“ gefälschter Rezepte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Lesetipps
Protest der Ärzteverbände am Dienstag (7. Mai) an der Rheingoldhalle in Mainz vor und während der Eröffnung des 128. Deutschen Ärztetags.

© Michaela Illian

Leitartikel

Proteste beim Ärztetag – närrisch?