Arzt-Bewertung

Gericht stärkt Patientenposition

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MÜNCHEN. Das Landgericht München I stärkt die Meinungsfreiheit von Patienten: Es gibt dem Arztempfehlungsportal jameda recht. Demnach muss ein Zahnarzt eine negative Online-Wertung mit Blick auf freie Meinungsäußerung auf dem Portal hinnehmen, wie jameda am Donnerstag meldete.

Ein Nutzer schrieb, der Arzt sei "mehr an meinem Geld als an meinem Wohl interessiert." Der Portalbetreiber habe die Wertung nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs geprüft. Das Landgericht München I bestätigte dies und wies die Klage des Zahnarztes ab. Das Urteil ist rechtskräftig. (mh)

Landgericht München I

Az.: 25 O 19806/16

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