Gericht kürzt Kartellbuße gegen Hoechst
LUXEMBURG (mwo). Das europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg hat eine Kartellbuße gegen den Chemiekonzern Hoechst um 7,4 auf 66,6 Millionen Euro reduziert (Az.: T-161/05). Die EU-Kommission hatte das Bußgeld von ursprünglich 74 Millionen Euro wegen eines Kartells von 1984 bis 1999 auf dem Markt für Monochloressigsäure verhängt. Der Stoff wird zum Verätzen von Warzen verwendet und dient als Ausgangsstoff auch für weitere Arzneimittel.