Satzungsleistung OTC

Droht mit Zusatzbeiträgen der Kahlschlag?

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BERLIN. Wird es 2015 einen Einbruch bei der Erstattung von OTC-Präparaten geben? Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) jedenfalls will das nicht ausschließen. "Ab Januar gilt wieder die Beitragssatzautonomie, dann wird die Höhe der Zusatzbeiträge im Vordergrund stehen", ist Anja Klauke, Leiterin des Ressorts Selbstmedikation beim BPI überzeugt.

 Um Zusatzbeiträge nach Absenkung des Kassenbeitrags ab Januar um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent möglichst gering zu halten, "könnten Satzungsleistungen wie die Erstattung von OTC-Präparaten wieder aus dem Katalog fallen", sagte Klauke gegenüber dem Pharma-Portal "pharma-fakten.de".

Dem Bericht zufolge hatten im Oktober dieses Jahres 62 der bundesweit 132 gesetzlichen Krankenkassen eine OTC-Erstattung im Programm.

In 2012, dem Jahr, in dem es den gesetzlichen Kostenträgern sozialrechtlich erstmals erlaubt war, diese Leistung in ihre Satzung aufzunehmen, seien es erst 30 Kassen gewesen, die nicht-rezeptpflichtige Präparate in der einen oder anderen Weise - vielfach budgetiert sowie auf Phytos und Homöopathika beschränkt - bezahlten.

Eine Übersichtsliste, welche Kasse zu welchen Konditionen OTC-Produkte erstattet, wird vom BPI quartalsweise aktualisiert. (cw)

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