Der Konkrete Fall

Auch bei Eigenleistung gibt es Geld vom Versicherer

Gebäudeversicherer müssen auch für Schäden an Häusern aufkommen, an denen viele Arbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Aber Vorsicht: Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert entsprechen.

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Frage: Ich habe mit meinem Schwiegersohn viele Eigenleistungen an meinem Haus erbracht. Wie geht der Gebäudeversicherer damit um, wenn bei einem Brand oder Sturm etwas passiert?

Antwort: Der Versicherer muss auch für Schäden an Gebäudeteilen aufkommen, die Sie in Eigenleistung erbracht haben. Voraussetzung ist aber, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert entspricht.

Auch Eigenleistungen können den Wert eines Hauses erheblich erhöhen. Sind Sie unterversichert, muss der Versicherer auch nur für einen Teil des Schadens aufkommen. Gerade nach einem extremen Unwetter wie einem Tornado mit Hagelschlag kann das durchaus dramatische Folgen haben, etwa wenn das Dach beschädigt wird.

Ist der Wert Ihres Hauses auch dank Eigenleistung zum Beispiel auf 300.000 Euro gestiegen und sieht Ihre Gebäudeversicherung nur einen Wert von 200.000 Euro vor, müssen Sie bei einem Schaden mit einer Kürzung von einem Drittel rechnen.

Wird Ihr Haus durch einen Brand total zerstört, muss der Versicherer Eigenleistungen beim Wiederaufbau so behandeln wie Handwerkerleistungen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az IV ZR 148/10).

"Diese Entscheidung macht deutlich, dass der Versicherer keinen Vorteil daraus ziehen kann, wenn der Eigentümer beim Wiederaufbau selbst Hand anlegt", sagt Monika Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Voraussetzung für die Entschädigung der Eigenleistung ist, dass Sie das abgebrannte Haus durch ein vergleichbares ersetzen, also ein Wohngebäude durch ein Wohngebäude und nicht durch eine Lagerhalle. Dann wird Ihr Eigentum zum Neuwert entschädigt.

Der Wiederaufbau muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Sie müssen ihn gegenüber dem Versicherer nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen. Wird Ihre Immobilie total zerstört und Sie wollen kein neues Gebäude errichten, haben Sie nur Anspruch auf den Zeitwert. (akr)

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