Die Meinung zur Berufshaftpflicht
Schluss mit zu geringer Abfindung!
Die Autorin ist Korrespondentin in Köln. Schreiben Sie ihr: wi@springer.com
Das Oberlandesgericht Köln hat Ende Juni ein wegweisendes Urteil gesprochen. Eine Kölner Ärztin hatte die Wunde einer Patientin versehentlich mit Reinigungs- statt Wunddesinfektionsmittel gespült.
Die Patientin hatte höllische Schmerzen, ihre Genesung dauerte ein halbes Jahr länger. Ein klassischer Behandlungsfehler, keine Frage - und damit ein Fall für den Berufshaftpflichtversicherer der Ärztin.
Der wollte die Patientin mit 500 Euro abspeisen. So geht es nicht, urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Die Richter sprachen der Patientin 6000 Euro zu, davon 2000 Euro ausdrücklich für das nicht akzeptable Verhalten des Versicherers. Denn das habe das Leiden der Patientin verschlimmert.
Nicht nur Arzt-, auch Kfz-, Hundehalter- und private Haftpflichtversicherer versuchen immer wieder, Geschädigte mit viel zu geringen Summen abzufinden und mit langwierigen Prozessen zu zermürben.
Immer wieder werden Opfer eines Unfalls dadurch in den Ruin und in die Verzweiflung getrieben.
Hoffentlich folgen künftig viele Gerichte dem Beispiel der Kölner Richter, damit sich dieses Vorgehen für die Versicherer nicht mehr lohnt.