Kommentar
Sorge ist angesagt, Panik fehl am Platz
In Behörden, Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Arztpraxen wird angesichts neuer Nachrichten über die Schweinegrippe in die Schublade gegriffen: Darin befindet sich - hoffentlich - eine Anleitung zum Risikomanagement.
Die einmütige Botschaft von Regierungsstellen, Robert Koch-Institut oder Wissenschaftlern lautet bisher: Erhöhte Aufmerksamkeit ist angesagt, Panik fehl am Platz. Alles deutet bislang darauf hin, dass die Bürger das genauso sehen. Allerdings muss man sich diese Ruhe auch leisten können.
Katastrophenschutz - ein Relikt des Kalten Krieges
Nach dem Ende des Kalten Krieges führte der Zivil- und Katastrophenschutz jahrelang ein Mauerblümchen-Dasein. Inzwischen ist klar: Nicht mehr militärische Konflikte bedrohen vorrangig diese Gesellschaft. Vielmehr sind es Seuchen, die bei weltweiter Mobilität in wenigen Stunden auch Deutschland erreichen können.
Daher haben hierzulande viele Fachleute in Regierung, Katastrophenschutz und im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren erst ihre Hausaufgaben machen müssen. Und diese sind im Nationalen Pandemieplan niedergelegt. Geregelt sind dort unter anderem die medizinische Versorgung, das Notfallmanagement oder Vorschläge zu Impfungen.
Die Initialzündung dazu haben nicht zuletzt die Erfahrungen mit SARS und der aviären Influenza seit 2003 gegeben. In einem föderalen Staat wie Deutschland ist es mit "Durchgreifen" des Bundes allerdings nicht getan. Ein Pandemieszenario, bei dem unterstellt wird, dass jeder dritte Bürger erkrankt, zeigt, welch einem Stresstest das Gesundheitswesen ausgesetzt würde: Erwartet würden laut Pandemieplan in acht Wochen 13 Millionen zusätzliche Arztbesuche - das wären 16 Prozent mehr Patienten - sowie 370 000 zusätzliche Krankenhauseinweisungen und 103 000 Influenza-bedingte Todesfälle.
Ambulante Versorgung hat eine Schlüsselrolle
Der ambulanten Versorgung - vor allem den niedergelassenen Hausärzten - käme in einem solchen Fall eine Schlüsselrolle zu. Das fängt bei der stark zu verändernden Praxisorganisation an (Trennung der Influenza-Patienten von "normal" Erkrankten) und hört beim Selbstschutz des Praxispersonals noch nicht auf.
Relevant für Ärzte ist das Infektionsschutzgesetz, in dem, je nach Schweregrad der Pandemie, sich verschärfende Meldepflichten festgelegt sind. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu fertige Verordnungen in den Schubladen. Allerdings täuscht sich, wer glaubt, bei einer Großseuche schlage allein die Stunde der Exekutive. Aufgerufen, heißt es im Pandemieplan, sind vielmehr "alle Gesellschaftsmitglieder und deren Einsicht und Willen, den Herausforderungen solidarisch und kooperativ zu begegnen".
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