TIPP DES TAGES

Eigenbeleg senkt Steuerlast

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Sind Ärzten Belege für die Steuererklärung verloren gegangen, heißt das noch nicht, dass sie entstandene Kosten steuerlich nicht ansetzen können. In diesem Fall hilft ihnen der Eigenbeleg. Dabei versichert der Steuerpflichtige, dass für beruflich bedingte Investitionen wie etwa einen Drucker oder neuen Scanner für die Praxis Ausgaben angefallen sind.

Allerdings müssen Ärzte dies glaubhaft nachweisen - das gelingt etwa durch Vorlegen der Bedienungsanleitung für die Geräte. Außerdem können Ärzte fehlende Belege auch nach Abgabe der Steuererklärung nachliefern - das geht sogar noch innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids.

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