TIPP DES TAGES
Hitzeschutz in der Praxis ist Chefsache
Bei hohen Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius haben die Angestellten in der Praxis Anspruch auf angemessenen Hitzeschutz. Dazu gehören Sonnenschutz durch Jalousien, richtiges Lüften am frühen Morgen und, wenn möglich, GleitzeitRegelungen.
Sind die Räume auf mehr als 35 Grad aufgeheizt, soll darin nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Soziales in Rostock nicht mehr gearbeitet werden.
Einen Rechtsanspruch auf die immer wieder zitierten maximalen 26 Grad am Arbeitsplatz gibt es aber ebenso wenig wie den Anspruch auf "Hitzefrei" oder auf Klimatisierung.
Aber: Wer gute Ventilatoren hat, sorgt neben Kühlung auch für "gutes Wetter" in der Praxis.