Lehrer haben Spielraum bei Schul-Empfehlung
SAARLOUIS (dpa). Die Schulartempfehlung der Grundschule ist gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Das berichtet die Fachzeitschrift "NVwZ-Rechtsprechungsreport" unter Verweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis.
Das Gericht dürfe nicht selbst die Eignung des Schülers beurteilen, sondern müsse den pädagogischen Spielraum der Lehrer beachten. Daher könne es beispielsweise nur prüfen, ob der Lehrer bei seiner Empfehlung von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen sei (Az.: 1 L 169/08).
Das Gericht lehnte es ab, einem Schüler vorläufig den Besuch der fünften Klasse des Gymnasiums zu ermöglichen. Der von seinen Eltern vertretene Schüler hatte sich dagegen gewandt, dass die Grundschule ihm keine Empfehlung für das Gymnasium gegeben hatte und wollte dies gerichtlich korrigieren lassen.