Fundsache

Spendenquittung für den Arzt

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Wenn es nach dem NAV-Virchow-Bund in Nordrhein geht, könnten die Kassen für ihre Überweisungen an die KVen bald Spendenquittungen verlangen.

Die Landeshauptversammlung des Verbands hat den Gesetzgeber aufgefordert zu überprüfen, ob den niedergelassenen Ärzten nicht der Status der Gemeinnützigkeit für ihre Praxisstätigkeit oder zumindest für Teile gewährt werden kann.

Die Begründung: Einen großen Teil der Arbeit erbringen die Ärzte ohnehin ohne Honorierung - "bei der erheblichen Unterfinanzierung muss man in vielen Bereichen der Praxisarbeit von karitativer Tätigkeit sprechen".

Auch mit einer weiteren Entschließung bringen die Delegierten ihren Ärger über die aktuelle Situation zum Ausdruck. Für die vielen Leistungen außerhalb der Krankenbehandlung fordern sie eine aus dem Sozialhaushalt finanzierte Angestellte für jede Praxis. (iss)

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