Steuererlaß für Spender
BERLIN (hak). Wer einen Teil seines Lohneinkommens den Opfern der Seebebenkatastrophe in Südostasien spenden will, muß darauf keine Sozialversicherungsabgaben bezahlen. Das hat das Bundeskabinett gestern beschlossen.
Umgesetzt werden kann dieser Beschluß allerdings nur über Umwege. Beitragsfrei ist eine Spende, wenn ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohnes verzichtet, diese Spende über seinen Arbeitgeber abwickeln läßt und das Finanzamt die auf diesen Lohnanteil entfallende Steuer erläßt.
Die Beitragsfreiheit bezieht sich auch auf Spenden, die vor dem Beschluß des Kabinetts gestern, seit dem Zeitpunkt der Katastrophe Ende 2004 gegeben wurden.
Schon nach dem Elbehochwasser im August 2002 hatte die Bundesregierung gespendeten Arbeitslohn von Sozialabgaben befreit.