GOÄ

30 Prozent mehr Honorar statt Reform

Die GOÄ-Reform liegt auf Eis. Die BÄK fordert daher einen Inflationsausgleich. Ein Antrag des Vorstandes soll auf dem Deutschen Ärztetag beraten werden.

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BERLIN. Eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. "Aus diesem Grund muss es eine Übergangsregelung in Form eines Inflationsausgleichs geben", forderte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, im Vorfeld des 116. Deutschen Ärztetags (DÄT) Ende Mai in Hannover.

30,5 Prozent müsse der Inflationsausgleich betragen, wenn Ärzte einen Ausgleich im vollen Umfang erhalten sollten, sagte der BÄK-Chef.

Über einen entsprechenden Entschließungsantrag des Vorstandes solle beim DÄT abgestimmt werden, ergänzte Bernhard Rochell, BÄK-Hauptgeschäftsführer. Die letzte gesamtnovellierte Fassung der GOÄ stammt aus dem Jahr 1983.

Die Punktwerte im Leistungskatalog wurden seitdem einmal, im Jahr 1996, um 14 Prozentpunkte angehoben. Es könne nicht sein, dass Ärzte die Leidtragenden der verzögerten GOÄ-Novellierung seien, so Rochell.

Das BMG wollte sich zu der Forderung der Kammer nicht äußern. Eine Anhebung des Punktewertes in der GOÄ ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

BÄK will Gesundheits-Sparkonto

Der Deutsche Ärztetag wird sich in diesem Jahr zudem mit den Anforderungen an eine Krankenversicherung in der Zukunft beschäftigen. Die BÄK hatte dazu bereits Mitte April ein eigenes Finanzierungsmodell vorgestellt. Die Kammer plädiert für den Erhalt des dualen Systems.

Zudem wirbt die BÄK für mehr Generationengerechtigkeit im GKV-System: Für alle in Deutschland geborenen Kinder solle ein Gesundheits-Sparkonto aus Steuermitteln eingerichtet werden.

Darüber hinaus werden sich die Delegierten auf dem DÄT mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Armut beschäftigen.

Die Zentrale Ethikkommission bei der BÄK fordert, dass bürokratische Hürden bei der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Papiere und ohne Krankenversicherung beseitigt werden. Dazu hat die Kommission die Stellungnahme "Versorgung von nicht regulär krankenversicherten Patienten mit Migrationshintergrund" vorgelegt.

Oftmals werde kranken Personen der Zugang zu den ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Behandlungen erschwert oder sogar unmöglich gemacht, so die Kritik.

Darüber hinaus sollen auch die Fortbildungs- und Weiterbildungsordnungen auf dem DÄT diskutiert werden. (sun)

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