Ambulante Op nur noch gegen Kostenerstattung
MÜNCHEN (fst). Die Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC) in Bayern wollen im ersten Halbjahr 2009 ambulante Operationen nur nach vorheriger Zusage einer Kostenübernahme durch die jeweiligen Kassen vornehmen.
Gesetzlich Versicherte müssten ab Jahresbeginn Operationsleistungen "direkt bei ihrem Operateur bezahlen und sich ihre Aufwendungen anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen", heißt es in einer Mitteilung. Hintergrund dieses Schritts sei die Entscheidung des Schiedsamts von Anfang November, ambulante Ops mit einem Punktwert von 3,5 Cent zu vergüten.