Auch FALK KVen für Dispensierrecht
BERLIN (eb). Die Vorstände der vier FALK-KVen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern plädieren für ein ärztliches Dispensierrecht im kassenärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst.
Veröffentlicht:Auf diese Weise könnten bestehende Probleme in der Versorgung von Patienten vor allem in Flächenländern gelöst werden.
Gerade nachts sei es für akut erkrankte Patienten schwierig, die nächstgelegene Bereitschaftsdienst-Apotheke zu finden. Oftmals verzögere oder verhindere dies eine rechtzeitige Arzneimitteltherapie.
In Ländern wie der Schweiz und Japan sind Ärzte berechtigt, Arzneimittel abzugeben. Die Erfahrungen seien positiv.