Umverteilung

Fachärzte-EBM entsteht unter Schmerzen

Aufteilen und Umverteilen: Die Vertreterversammlung der KBV hat neue Geldströme zwischen fachärztlicher Grund- und Spezialversorgung beschlossen. Nicht alle Ärzte sind begeistert.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der Vorsitzende der Versammlung, Dr. Jochen Weidhaas (links), und KBV-Chef Köhler blicken skeptisch.

Der Vorsitzende der Versammlung, Dr. Jochen Weidhaas (links), und KBV-Chef Köhler blicken skeptisch.

© Stephanie Pilick

BERLIN. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat die Weichen für die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gestellt.

Die fachärztliche Grundversorgung soll gestärkt und vom hausärztlichen Versorgungsauftrag abgegrenzt werden. Die Pauschale für die Grundversorgung soll baldmöglichst extrabudgetär vergütet werden.

Die Vertreter entschieden sich gleichzeitig dafür, die Grundversorgung zu definieren. Sie soll demnach den Strukturen der geplanten Bedarfsplanungsrichtlinie folgen. Das heißt, es sollen Fachgruppen festgelegt werden, die zur Grundversorgung zählen.

Das sind nach dem bisher vorliegenden Konzept zum Beispiel Urologen, Gynäkologen Dermatologen, HNO-Ärzte und Psychotherapeuten. Auch Internisten ohne Schwerpunkt sollen dazu zählen, nicht jedoch die spezialisierten internistischen Disziplinen wie Rheumatologen und Nephrologen.

Das Gegenkonzept sah vor, die fachärztliche Grundversorgung ausschließlich über den Leistungskatalog abzugrenzen.

Große Einkommensunterschiede

Mit 17 Gegenstimmen wurde der erste Antrag angenommen. Umstritten war die damit einhergehende Umverteilung von rund 400 Millionen Euro im Jahr von den nicht zur Grundversorgung zählenden Fachärzten hin zu den Grundversorgern.

Diese Summe hat der KBV-Vorstand aus den Daten des Praxis-Panels des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung errechnen lassen.

Demnach ist der Jahresüberschuss der rund 4.000 Praxen der Nicht-Grundversorger mit im Schnitt 207.000 Euro rund doppelt so hoch wie der der rund 50.000 Grundversorger, deren Praxen auf 110.000 Euro kommen.

"Die Einkommensunterschiede zwischen den Ärzten sind zu hoch. Die Spitzen müssen gekappt werden", kämpfte Dr. Norbert Metke, der Vorsitzende der KV-Baden-Württemberg, für die Umverteilungsvariante.

Die Basisversorger ständen zu einem erheblichen Teil in oder an der Grenze zur Insolvenz, begründete Dr. Dieter Haack vom Berufsverband Niedergelassener Chirurgen den Antrag.

Spaltung befürchtet

Es gab auch warnende Gegenstimmen. Ein solcher Beschluss teile die Fachärzteschaft und führe zur Spaltung, sagte Dr. Peter Potthoff von der KV Nordrhein und Dr. Pedro Schmelz von der KV Bayerns.

Für KBV-Chef Dr. Andreas Köhler widerspricht das Votum der Vertreter nicht den im April beschlossenen Grundsätzen zur Weiterentwicklung des EBM. Demnach "sollen normative Festlegungen von Kostenbestandteilen" möglich sein.

Auch Effizienzen in der an Apparate gebundenen Medizin sollen für die Grundversorgung angezapft werden können, sagte Köhler.

So sollen die Technischen Leistungen für Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten und Humangenetiker um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden. Zielgröße sind rund 50 Millionen Euro.

Lesen Sie dazu auch: KBV-VV: Eindeutiges "Ja, aber" zum Sicherstellungsauftrag KBV plant viel mehr Sitze für Psychotherapeuten

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