Genitialverstümmelung als eigenständige Straftat
BERLIN (eb). Baden-Württemberg und Hessen wollen die Genitialverstümmelung von Frauen und Mädchen als eigenen Straftatbestand festschreiben. Einen Gesetzentwurf dazu wollen die Länder am Freitag im Bundesrat einbringen.
Dabei sollen diese Handlungen auch dann strafbar sein, wenn die Tat im Ausland verübt wurde, das Opfer zu dieser Zeit seinen Wohnsitz aber in Deutschland hatte. Der Entwurf sieht für Genitialverstümmelung eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. In Deutschland seien etwa 20 000 Frauen betroffen, 4 000 "müssten als gefährdet gelten".