Gleiche Honorare: Dryden im Petitionsausschuss angehört

Einzelne KV-Regionen kämpfen weiter um die Konvergenz der ärztlichen Vergütung. Jetzt soll es der Petitionsausschuss des Bundestages richten. Noch hat er nicht entschieden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Chef der KV Westfalen-Lippe

BERLIN. In Berlin erhalten die gesetzlichen Krankenkassen je Versichertem 386 Euro, in Westfalen-Lippe sind 321 Euro. Im Jahr 2011 betrug der bundesdurchschnittliche Behandlungsbedarf bezogen auf die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 346 Euro.

Auf diese Unterschiede hat der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Wolfgang Axel Dryden, den Bundestag hingewiesen.

Versorgung bald in sieben KV-Regionen gefährdet

Vor dem Petitionsausschuss des Bundestages hat Dryden am Montag gefordert, dass die Krankenkassen allen Kassenärztlichen Vereinigungen ab 2012 mindestens den bundesdurchschnittlichen Behandlungsbedarf des Jahres 2011 erstatten.

Wie in Westfalen-Lippe sei die medizinische Versorgung der Bevölkerung in absehbarer Zeit auch in den KV-Regionen Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gefährdet.

Wegen der geringeren Verdienstmöglichkeiten werde sich dort der Ärztemangel schneller auswirken als anderswo. "Wir fordern Chancengleichheit im Wettbewerb um den medizinischen Nachwuchs", sagte Dryden.

169.000 Ärzte unterstützen Drydens Forderung

Drydens Vorstoß zielt darauf ab, den Bundestag ein Versäumnis des Bewertungsausschusses der Selbstverwaltung ausbügeln zu lassen. Der hatte vom Gesetzgeber den Auftrag, die Konvergenz der Vergütungen zwischen den KV-Regionen schrittweise herzustellen.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz und der Rückkehr zur Regionalisierung der ärztlichen Vergütung hat der Gesetzgeber diesen Auftrag wieder kassiert.

"Der Ausschuss hat nicht geliefert", sagte Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) vor dem Petitionsausschuss. Die Forderungen Drydens, die rund 169.000 Unterstützer gefunden hat, würden die gesetzliche Krankenversicherung etwa 514 Millionen Euro kosten, die die Versicherten letztlich über Zusatzbeiträge aufzubringen hätten.

Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen empfahlen, abzuwarten, wie sich das Versorgungsstrukturgesetz auf die Vergütung der Ärzte in den schlechter gestellten Regionen auswirke.

Petitionsausschuss hat noch nicht entschieden

Über eine Empfehlung hat der Petitionsausschuss in diesem Punkt nicht entschieden. Die Ausschussvorsitzende Kerstin Steinke (Linke) kündigte dies für eine der kommenden Sitzungen an.

Dies gilt auch für eine weitere Petition. Der Petent hatte eine "bundesweite bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen" gefordert. Dem ständen bislang die wirtschaftlichen Interessen der Träger entgegen, denen die gesellschaftliche Verantwortung für gesellschaftliche Probleme genommen werden solle.

Die Regierung plane keine bundesweiten Regelungen, sagte Ulrike Flach dazu.

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