Hausärzte erhalten Beratung von Reha-Patienten vergütet
Stuttgart (fst). Hausärzte in Baden-Württemberg, die Mitglied im Landeshausärzteverband sind, bekommen erstmals von der Rentenversicherung Honorar für die Nachbetreuung von Reha-Patienten.
Veröffentlicht:Das sieht die "Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der in der Rehabilitation erzielten Ergebnisse" vor, die Landeshausärzteverband und die Deutsche Rentenversicherung geschlossen haben. Es handele sich um den ersten Vertrag dieser Art, sagte Verbandschef Dr. Berthold Dietsche beim Landeshausärztetag in Stuttgart. Die Vereinbarung ist bereits im Februar geschlossen worden und gilt ab sofort, bestätigte Verbandsvize Dr. Frank-Dieter Braun.
Hausärzte, "die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Mitglieder des Landesverbandes sind", erhalten für die Dokumentation des Rückkehrgesprächs nach der Reha 25,20 Euro. Dabei liegt ihnen der Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung vor. Die Dokumentation muss dann an die Rentenversicherung in Baden-Württemberg gesandt werden. Die gleiche Vergütung erhält der Hausarzt nach zwölf Monaten für eine Expertise über den dann aktuellen Gesundheitszustand des Patienten.
Nach Angaben des Hausärzteverbands soll der Vertrag im Südwesten zunächst zwei Jahre erprobt und evaluiert werden. Dann sei die Ausweitung auf das ganze Bundesgebiet geplant.
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