COVID-19-Schutz

KBV-Chef Gassen ist gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht

Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht findet KBV-Chef Dr. Andreas Gassen falsch – und nennt verschiedene Gründe. Derweil kann sich der Bundesdatenschutzbeauftragte ein Impfregister grundsätzlich vorstellen.

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Kommt die Impfpflicht gegen Corona? Die KBV rät von einer allgemeinen Verpflichtung ab.

Kommt die Impfpflicht gegen Corona? Die KBV rät von einer allgemeinen Verpflichtung ab.

© Fotostand / K. Schmitt / picture alliance

Berlin. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, lehnt eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus ab. „Besser, als jetzt ein großes, unbeherrschbares Rad zum Thema Impfpflicht und Impfregister zu drehen, wäre es, alle Anstrengungen aufs Impfen und Boostern zu richten“, sagte Gassen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag).

Die KBV halte „die zeitnahe Erstellung eines zentralen Registers zur Vorbereitung einer möglichen Corona-Impfpflicht für unrealistisch“, betonte Gassen. Der Aufbau würde „Monate, vielleicht auch Jahre dauern“.

Viele Fragen noch unbeantwortet

„Man kann den Leuten nicht ernsthaft eine Impfpflicht auferlegen und dann feststellen, dass die Wirkung des Impfstoffes immer nur ein paar Monate hält“, gab Gassen ferner zu bedenken.

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„Solange es zu den wesentlichen Fragen keine abschließende Antwort gibt, sollte sich die Politik mit Impfpflicht-Ankündigungen bedeckt halten, sonst werden einerseits unerfüllbare Erwartungen geweckt und andererseits unnötig gesellschaftliche Konflikte geschürt“, warnte der KBV-Chef.

„Wenn am Ende des Tages nicht nennenswert mehr Leute geimpft werden, bringt die Impfpflicht außer massivem Ärger, aggressiven Demonstrationen und einer Klageflut nicht viel.“

Kelber: Impfregister wäre möglich

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält ein Impfregister für eine allgemeine Impfpflicht für grundsätzlich möglich. Er mahnte aber in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag), die Politik müsse zunächst konkret die Ziele benennen, die sie mit einer Impfpflicht erreichen wolle, um zu beurteilen, ob ein zentrales Impfregister notwendig sei.

„Danach müssen die dafür notwendigen Datenerhebungen und -verarbeitungen geklärt werden, zusammen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen“, sagte Kelber. (dpa)

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