Sachsen
KV für Großkonflikt mit Kassen bereit
Das Schiedsgericht hat geurteilt - dennoch geht der Honorarstreit zwischen Kassen und KV weiter. Der Ton wird schärfer: Die Kassen drohen, den Schiedsspruch gerichtlich anzufechten. Dann stünde für die KV das Risiko einer Rückzahlung im Raum.
Veröffentlicht:DRESDEN. Das Schiedsgericht hat im Streit um die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zwischen KV und Kassen in Sachsen im April zwar ein Urteil gesprochen - von Rechtssicherheit kann aber wohl noch lange keine Rede sein.
Das jedenfalls geht aus einem Schreiben der Landesverbände der Krankenkassen in Sachsen und dem vdek (LVSK) an die KV hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Es wird darin deutlich, dass Uneinigkeit darüber herrscht, wie das Urteil umzusetzen ist. Die LVSK schreibt von einer "versorgungspolitisch nicht tolerierbaren" Situation.
Bis zum Schiedsspruch stritten Kassen und KV darüber, ob es in Sachsen eine zusätzliche Erhöhung der MGV geben soll, aufgrund überdurchschnittlicher Morbidität im Freistaat. Das Schiedsgericht bejahte dies und erkannte der KV eine Erhöhung der MGV um 8,4 Prozent zu, etwas mehr als 100 Millionen Euro.
Knapp 34 Millionen Euro gibt es für die überdurchschnittliche Morbidität, "und darum dreht sich der ganze Ärger", wie der KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus Heckemann bei der Vertreterversammlung in Dresden erklärte. Tatsächlich scheinen die Kassen mit jenem Teil der MGV-Anhebung noch immer zu hadern.
Gerichtliche Überprüfung steht im Raum
Die LVSK machten in dem Schreiben deutlich, dass sie nach wie vor gegen die Extra-Vergütung seien. Und es sei "nicht auszuschließen", dass dem "im Wege einer gerichtlichen Überprüfung" stattgegeben werde.
In diesem Fall stünde der KV eine erhebliche Rückzahlung im Raum. Und eben die, so die Befürchtung der Kassen, würde zu erheblichen Problemen in der medizinischen Versorgung im Freistaat führen. Was nicht Schuld der Kassen, sondern der KV sei. Denn diese bilde leichtfertig keine Rücklagen, so der Vorwurf.
Dabei geht es um die Ankündigung der KV, die zusätzlichen Gelder sofort als Honorar zu verteilen.
Die KV habe für den Fall, dass ein Gericht einem Widerspruch der Kassen stattgibt, laut LVSK erklärt, die Rückzahlung durch eine Senkung des RLV zu realisieren. Dieses würde damit "künstlich verknappt".
Es sei "zu befürchten, dass sich dieses Vorgehen negativ auf die Versorgung der Bevölkerung auswirkt".
Da die gerichtliche Überprüfung sich Jahre hinziehen könnte, sei zudem zu befürchten, dass Ärzten RLV gekürzt werden, obwohl sie niemals "vom überhöhten Honoraranspruch in der Vergangenheit" profitiert hätten, so die Kassen.
Erst auf schriftliches Urteil warten
Ob es eine Klage geben wird, ist indes noch nicht klar. Dirk Bunzel, Sprecher des sächsischen vdek, erklärte auf Anfrage, dass sein Verband auf das schriftliche Urteil warte.
Erst dann werde "über die nächsten Schritte entschieden". Die Forderung an die KV ist im Schreiben hingegen eindeutig: "Wir fordern Sie auf, eine sachgerechte Honorarverteilung zu etablieren."
KV-Chef Heckemann hat nun offenbar keine Geduld mehr mit den Kassen. "Wer Wind sät, wird Sturm ernten", verkündete er bei der Vertreterversammlung in Dresden.
"Nicht wir, sondern die Kassen nehmen eine Verknappung der Versorgung hin." Sollten die Kassen nicht sofort zahlen, so Heckemann, werde die KV eine Aufsichtsbeschwerde anstrengen.