Krankenkassen-Sippenhaft von Kindern hat ein Ende

BERLIN (ble). Eltern haften für ihre Kinder - in der gesetzlichen Krankenversicherung galt dieser Baustellenspruch bislang auch in umgekehrter Richtung.

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Hintergrund ist eine Regelung in Paragraf 16 des Fünften Sozialgesetzbuches: Dieser bestimmt, dass ein GKV-Versicherter seinen Anspruch auf Behandlungen im Umfang des vollen Leistungskatalogs verliert, wenn er mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist und auch auf Mahnungen nicht reagiert.

Bis vor einigen Tagen haben Kassen diese Regelung offenbar auch auf mitversicherte Kinder angewendet: Wie ihre säumigen Eltern (oder Asylbewerber) hatten auch sie nur Anspruch auf Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzen.

Aufgeschreckt durch Medienberichte der vergangenen Wochen hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Kassen bereits im Januar dazu aufgefordert, Kinder von den Folgen der Regelung auszunehmen. In einem Brief an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD teilte die Ministerin jetzt mit, dass die Regierung nach Prüfung zur Rechtsauslegung gelangt sei, dass mitversicherte Kinder "von einem Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen" sind. "Eine Einschränkung der Leistungen beschränkt sich allein auf den säumigen Beitragszahler, seine mitversicherten Angehörigen sind ausgenommen", heißt es in dem Schreiben Schmidts weiter.

Allerdings hatte das Ministerium im April 2007, also kurz nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform, noch die Auffassung vertreten, dass die Regelung auch die mitversicherten Angehörigen betreffe.

Die bisherige Rechtsauffassung der Bundesregierung überrascht: Denn mit der Gesundheitsreform 2007 führte Schmidt einen umfassenden Krankenversicherungsschutz ohne Kündigungsmöglichkeit der Kassen ein. Im Gegenzug wollte die Regierung den Kassen aber offenbar ein Mittel in die Hand geben, sich doch gegen zahlungsunwillige Mitglieder zur Wehr setzen zu können.

Wie viele Kinder bundesweit bislang von dieser Regelauslegung betroffen gewesen sind, ist unklar. Der GKV-Spitzenverband führt darüber keine Zahlen, in Medienberichten war von Zehntausenden die Rede.

Lesen Sie dazu auch: Krankenkassen sollen für Kinder säumiger Mitglieder zahlen

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