Länder ebnen Weg für Pflegestützpunkte
BERLIN(ble). In mehr als der Hälfte der Bundesländer sind laut Bundesregierung bislang Bestimmungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen worden. Danach haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverfügungen erlassen und Brandenburg Einzelbestimmungen zur Einrichtung von drei Pflegestützpunkten.
arüber hinaus sei über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.