BVKJ-Kongress
Meisten Kinderkliniken droht Insolvenz
Fast drei Viertel der deutschen Kinderkliniken steht eine Insolvenz bevor, warnt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Die Ursachen dafür seien vielseitig.
Veröffentlicht:BAD ORB. Rund 70 Prozent der Kinderkliniken in Deutschland stehen vor der Insolvenz.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat daher beim Herbstkongress in Bad Orb den Gesetzgeber aufgefordert, das Krankenhausentgeltgesetz zu präzisieren und dort einen Sicherstellungsauftrag gesetzlich fest zu verankern.
Ansonsten drohe die Gefahr, dass immer mehr Ärzte aus der Erwachsenenmedizin Kinder behandeln müssten, befürchtet Professor Klaus-Michael Keller, wissenschaftlicher Leiter des Kongresses.
Das sei weder aus Sicht der betroffenen Kinder und ihrer Eltern noch aus Sicht der Medizin wünschenswert.
Die zunehmende finanzielle Schieflage der Kinderkliniken ist nach Darstellung von Professor Ronald Schmid, Vizepräsident des BVKJ, auf ein Bündel von Ursachen zurückzuführen.
Die immer strikteren Arbeitszeitregelungen führen in vielen Kinderkliniken zu immer größeren personellen Engpässen. Hinzu kommt, dass gerade in den vergangenen Jahren die Gehaltszuwächse höher ausgefallen sind als die Erlössteigerungen der Kliniken.
Pädiaterstellen können nicht besetzt werden
Zudem würden die strikteren Hygienevorschriften gerade in solchen Kliniken, die Neonatologien oder Intensivstationen vorhalten, finanziell massiv zu Buche schlagen.
Und schließlich, so Schmid, könnten manche freie Arztstellen in Kinderkliniken nicht mehr besetzt werden, weil pädiatrische Nachwuchsmediziner fehlen oder insbesondere Kinder- und Jugendärztinnen lediglich Teilzeitstellen annehmen würden.
BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann hält deshalb nicht nur den eingeforderten Sicherstellungszuschlag für Kinderkliniken, sondern auch eine Anpassung und Verbesserung des DRG-Systems für überfällig.
Viele pädiatrische Leistungen könnten im DRG-System gar nicht abgebildet werden oder seien unzureichend bewertet. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass im DRG-Ursprungsland Australien spezielle Abrechnungsziffern für Kinderkliniken nicht vorgesehen waren.