KV Thüringen
Praxisgebühr beschert Fehlbetrag
WEIMAR. Die Praxisgebühr hat der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen (KV) einen sechsstelligen Fehlbetrag beschert.
Grund sind rund 120.000 Mahnverfahren bei Patienten seit Einführung der Gebühr vor acht Jahren, bestätigte die KV einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).
Durch abgeschlossene und laufende Verfahren ergäben sich ungedeckte Kosten von mehr als 720.000 Euro, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung, Matthias Zenker.
"Wir sind froh, dass das Bürokratiemonster jetzt abgeschafft wird und wir dadurch auch finanziell entlastet werden", so Zenker weiter.
Allerdings wird der Spareffekt von mehreren zehntausend Euro jährlich erst mit Verzögerung einsetzen.
Denn ausstehende Praxisgebühren aus den Vorjahren muss die Kassenärztliche Vereinigung weiterhin für die gesetzlichen Krankenkassen eintreiben, obwohl das ein Zuschussgeschäft ist. Dazu sei sie rechtlich verpflichtet, sagte Zenker.
Nach Wegfall der Praxisgebühr komme nun allerdings wieder eine größere Verantwortung auf die Ärzteschaft zu, sagte KV-Chefin Annette Rommel.
"Hausärzte sollten ihrer Steuerungsfunktion gerecht werden und Fachärzte sollten ihrer Ausrichtung nach in Anspruch genommen werden. Das muss ein sich ergänzender Prozess sein." (rbü)