Rückenschmerzprojekt nach langem Vorlauf am Start

BERLIN (ami). Die KV Berlin steigt in die spezialisierte ambulante Versorgung nach Paragraf 73 c ein. Rückenschmerzpatienten bietet sie ab 2009 ein umfassendes Versorgungsprogramm.

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Das Versorgungsprojekt der KV in Kooperation mit der KKH zielt darauf, die Chronifizierung von Schmerzen im unteren Rücken zu verhindern. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung, dass Terminvergabe und Dokumentation zeitnah erfolgen müssen. Vor der Einschreibung der Patienten erfolgt ein Eingangsscreening mit Anamnese, körperlicher Untersuchung und Heidelberger Schmerzfragebogen. Die anschließende Behandlung ist in drei Stufen gegliedert.

Sie beginnt mit medikamentöser Therapie und einem Edukationsprogramm. Bestehen die Schmerzen weiter, wird die fachärztliche Behandlung um psychosomatische und psychotherapeutische Behandlung ergänzt. Wenn dann noch kein Erfolg zu verzeichnen ist, tritt nach maximal sechs Wochen eine Fallkonferenz zusammen, die ein intensiviertes Behandlungskonzept ausarbeitet. Dabei können alle Kassenleistungen und auch Physiotherapie, Entspannungstherapie, soziale Beratung, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen einbezogen werden.

Das Programm ist derzeit begrenzt auf KKH-Versicherte, die seit mehr als zwei Wochen an Rückenschmerz leiden. Mit der KKH wurde eine dreiseitige Vertragskonstruktion gewählt, bei der die vertragsärztlichen Leistungen nach Paragraf 73 c geregelt sind. Eine Rahmenvereinbarung regelt die Zusammenarbeit von KV und Niedergelassenen mit den beteiligten Kliniken, die über einen IV-Vertrag nach Paragraf 140 a mit den Kassen verbunden sind. Der Vertrag läuft unbegrenzt und kann erstmals nach zwei Jahren gekündigt werden.

Teilnehmen können fast alle Arztgruppen, als koordinierende oder mitbehandelnde Ärzte. Einige Fachgruppen, wie Orthopäden, Neurologen, Neurochirurgen und Psychotherapeuten können beide Funktionen ausüben. Die Vergütung für die Leistungen im Projekt erfolgt zusätzlich zur Bezahlung der vertragsärztlichen Leistungen in der Gesamtvergütung. Für Screening, Einschreibung und Erstdokumentation fließen 30 Euro. Die Steuerungs- und Koordinationspauschale beträgt für koordinierende Ärzte 50 Euro und für mitbehandelnde Ärzte 17 Euro. Die Schulungsprogramme werden mit 30 Euro bezahlt.

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