Kommentar
Sektorale Planung greift zu kurz
Entscheidungen zur Klinikplanung haben weit reichende Folgen für die Versorgung - und damit für die Geldflüsse im System. Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn private Klinikträger auf mehr Einfluss in diesen Gremien drängen.
Bevor Zugeständnisse an Partikularinteressen gemacht werden, gehören Zusammensetzung und Stimmrechte in den Beteiligtenrunden grundsätzlich auf den Prüfstand. Denn die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung werden durchlässiger, wie Konflikte um die Öffnung der Kliniken für spezialisierte ambulante Behandlung (Paragraf 116 b) zeigt. Auf der anderen Seite gibt es große Praxisverbünde, die Krankenhäusern Konkurrenz machen. Planungsentscheidungen für einen Sektor berühren auch die Akteure im anderen Sektor.
Diese Entwicklung wird sich weiter verschärfen, wie jüngst ein Vorstoß der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft zu einer forcierten ambulanten Öffnung der Krankenhäuser gezeigt hat. Wenn Kliniken in der ambulanten Versorgung in immer größerem Umfang aktiv werden, warum muss dann kein Einvernehmen mit der KV erzielt werden? Wo Sektor übergreifend gearbeitet wird, muss auch gleichberechtigt über die Rahmenplanung entschieden werden.
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