Der Standpunkt zur Palliativmedizin
Sensibilität ist nötig
Die Palliativversorgung ist in den Köpfen von vielen Heimmitarbeitern und Notärzten noch nicht angekommen, meint Ilse Schlingensiepen. Doch dazu brauche es mehr als Fortbildungen.
Veröffentlicht:Die Autorin ist Korrespondentin der "Ärzte Zeitung". Schreiben Sie ihr: az@pressebüro-fromme.de
Durch Fehleinschätzungen ist der Tod einer schwerstkranken Patientin in einem Wittener Pflegeheim für kurze Zeit zu einem Kriminalfall geworden.
Das war eine unnötige Belastung für die Angehörigen, das Heim und die an der palliativmedizinischen Versorgung beteiligten Ärzte.
Der Fall zeigt, dass die Palliativversorgung und ihre Bedeutung immer noch nicht in allen Köpfen angekommen sind.
Die Patientin wurde von einem Palliative Care Team versorgt, die Behandlung war dokumentiert, ebenso wie der Wille der Patientin, nicht mehr ins Krankenhaus zu wollen. Das alles wusste der durch eine verunsicherte Pflegekraft nach dem Tod der Frau geholte Notarzt.
Es hinderte ihn aber ebenso wenig wie ein Gespräch mit dem Palliativmediziner daran, wegen der angeblich unklaren Todesursache polizeiliche Ermittlungen in Gang zu bringen.
Bei den Mitarbeitern in den Heimen und den Notfallmedizinern besteht offensichtlich noch viel Informations- und Schulungsbedarf. Sie müssen verstehen, was Palliativmedizin kann, und akzeptieren lernen, dass nicht immer bis zur letzten Minute um ein Leben gekämpft werden muss.
Das Prinzip der Palliativversorgung lässt sich aber nicht allein durch Fortbildungsangebote verbreiten. Gefragt ist auch auf diesem Gebiet das Engagement der Palliativmediziner und -pflegekräfte.
Sie müssen das Gespräch mit ihren Kollegen suchen und sie für das Thema sensibilisieren. Deshalb wird die Umsetzung dieses Wissens besonders dort gelingen, wo sich die Akteure vor Ort kennen und im direkten Austausch stehen.
Alle diese Anstrengungen bringen aber langfristig nur etwas, wenn auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Ärzte dürfen keine Sanktionen zu fürchten haben, wenn sie Patienten auf Wunsch und lege artis palliativmedizinisch versorgen.
Angehörige dürfen ihnen dann nicht den Vorwurf machen, sie hätten nicht alles versucht.
Wenn die Palliativmedizin als angemessene Behandlungsform breit akzeptiert ist, müssen Notfallmediziner auch nicht mehr aus Angst, etwas falsch zu machen, die Kriminalpolizei einschalten.
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