Kommentar
Transparenz täte auch Gutachtern gut
Die Gutachterkommissionen der Ärztekammern sind ein von Ärzten finanziertes Angebot. Patienten können dort außergerichtlich prüfen lassen, ob bei ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt.
In Nordrhein wirft jetzt ein Rechtsanwalt der Kommission vor, unrechtmäßig Druck auf betroffene Ärzte auszuüben, damit sie ihren Haftpflichtversicherer über das Verfahren informieren und der Kammer das jeweilige Unternehmen nennen.
Die Kritik: Das geschieht, weil sich die Unternehmen bei den ihnen bekannten Verfahren mit einer Pauschale von 690 Euro an den Kosten beteiligen.
Vertreter der Gutachterkommission argumentieren, dass es vor allem um die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitgliedern gehe, die bei der Nichtmeldung an den Versicherer ihren Deckungsschutz riskieren.
Hinzu kommt: Die Ärztekammer trägt die Kosten der Gutachterkommission. Es ist verständlich, dass sie auch den finanziellen Aspekt im Auge hat.
Was die Haftpflichtversicherer nicht zahlen, zahlen die Kammermitglieder.
Deshalb sollten Kammer und Kommission mit der Kostenbeteiligung der Unternehmen offensiv umgehen.
Sind die Finanzflüsse und ihre Hintergründe transparent, entzieht das solchen Vorwürfen den Boden.
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