Kommentar zu den Hebammen-Plänen
Versicherung oder Steuer?
Der Minister hat ein großes Wort gesprochen. Die wertvolle und unverzichtbare Arbeit der Hebammen im Land sicherzustellen, sei nicht nur eine Kernaufgabe der Gesundheitspolitik dieser Regierung, sondern auch ihm persönlich ein wichtiges Anliegen. Sein Eintreten für einen auch in der Bevölkerung sehr gut gelittenen Berufsstand verdient Respekt.
Mit dem Vorschlag, einen Teil des Behandlungsfehlerrisikos der Geburtshelferinnen auf die Beitragszahler der Kassen abzuwälzen, begibt sich Gröhe jedoch auf vermintes Gelände. Die Kassen sollen nach den Vorstellungen des Ministers auf Regressforderungen gegenüber der privaten Assekuranz verzichten müssen.
Das würde bedeuten, dass die Beitragszahler für Fehler einer Berufsgruppe haften und einen Teil des eigentlich der Versicherungswirtschaft zugedachten Geschäfts übernähmen. Zudem würden Begehrlichkeiten auch bei anderen Berufsgruppen geweckt, zum Beispiel bei den Ärzten.
Wenn die Risiken auf einem Markt nicht mehr sinnvollerweise zu versichern sind, gleichzeitig das Hebammenwesen, wie der Minister angedeutet hat, gesamtgesellschaftliche Bedeutung genießt, dann gehört die Absicherung eher ins Steuersystem, nicht aber in die umlagefinanzierte Versicherung.
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