Die Diskussion um den Methoden-Entwurf des IQWiG konzentriert sich vor allem auf vier Baustellen.
Soll bei der einer Kosten-Nutzen-Bewertung vorgeschalteten Nutzenbewertung "business as usual" gelten?
Das IQWiG will vor einer Kosten-Nutzen-Analyse eine Nutzenbewertung vornehmen, die sich fast ausschließlich an randomisiert-kontrollierten klinischen Studien orientiert.
In einem Workshop des Bundesgesundheitsministeriums war im vergangenen Jahr ausdrücklich betont worden, dass dabei auch die Versorgung unter Alltagsbedingungen beachtet werden solle. Das IQWiG-eigene Kuratorium mahnte im Juni in einer Stellungnahme, "dass die Datenlage zur Einschätzung patientenrelevanter Endpunkte auch bei niedriger Evidenz nicht automatisch dazu führen darf, dass der Nutzen einer Methode als gering eingestuft wird".
Welche Perspektive gilt bei der Betrachtung der Kosten?
Das IQWiG vertritt die Auffassung, die Perspektive zur Bewertung müsse "primär aus der Perspektive der Versichertengemeinschaft der GKV erfolgen". Das IQWiG-Kuratorium widerspricht dem und "plädiert grundsätzlich für eine gesamtgesellschaftliche Perspektive". Für Afschin Gandjour vom Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie der Universität Köln ist die GKV- letztlich mit der gesellschaftlichen Perspektive identisch: "GKV-Versicherte sind nicht nur an einer Begrenzung erstattungsfähiger Kosten (...) interessiert, sondern auch von Sozialversicherungsausgaben für Pflege, Renten oder Steuern", sagte Gandjour bei einer IQWiG-Veranstaltung im Februar.
Soll der Nutzen indikationenübergreifend bewertet werden?
Das IQWiG sieht vor, dass es Therapievergleiche und Preisempfehlungen nur innerhalb einer Indikation geben soll. Indikationsübergreifende Bewertungen lehnt das Institut ab. Als ein Instrument für eine indikationenübergreifende gilt das QALY-Konzept (qualitätsadjustierte Lebensjahre). Auch das IQWiG-Kuratorium empfiehlt, "dass QALYs dort eingesetzt werden sollen, wo sie sinnvoll und hilfreich erscheinen".
Wirkt das Effizienzgrenzen-Konzept innovationsfördernd oder -hemmend?
Das Bundesgesundheitsministerium teilt nicht die Befürchtung, mit dem Konzept der Effizienzgrenze würden die Preise für neue Arzneimittel von der Preisstruktur im jeweiligen Arznei-Segment abhängig. Zwar ist im Gesetz vorgesehen, bei der Festsetzung des Höchstpreises könnten "mindestens die Forschungs- und Entwicklungskosten" berücksichtigt werden. Allerdings bezweifeln Unternehmen, dass F&E-Kosten, die starken Gemeinkostencharakter haben, einem einzelnen Arzneimittel zugerechnet werden können. (fst)