Ärzte wegen Rabatten auf Groupon abgemahnt

NEU-ISENBURG (pei). Die Wettbewerbszentrale hat Ärzte und Zahnärzte abgemahnt, die auf der Gutscheinplattform Groupon Rabatte von bis zu 70 Prozent anbieten.

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Die Offerten betreffen Zahnreinigungen, Schönheits- oder Lasik-Op. Beobachtet würden diese Aktionen seit Ende 2010. Dieses Jahr seien bereits etwa 35 Ärzte und Zahnärzte auf der Plattform aktiv.

Zuvor sei berufsrechtswidrige Rabattwerbung von Ärzten nur in Einzelfällen vorgekommen.

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