Aufklärungsbogen: Arzt muss nicht weiter informieren

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KOBLENZ (dpa). Ein Arzt muss Untersuchungsrisiken nicht ungefragt näher erläutern, wenn der Patient einen entsprechenden Aufklärungsbogen unterschrieben hat. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nur wenn für den Mediziner offensichtlich sei, dass der Patient den Inhalt des Papiers oder des Aufklärungsgesprächs teilweise nicht verstanden habe, müsse er weitere Erläuterungen geben.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Patientin ab. Bei der Klägerin war es nach einer Herzkatheteruntersuchung zu Gefäßverschlüssen am rechten Unterarm gekommen. Sie gab an, in dem Aufklärungsbogen den Hinweis auf dieses Risiko nicht verstanden zu haben. Der Arzt hätte sie intensiver aufklären müssen. Ihre Zustimmung zur Untersuchung sei mithin hinfällig und der Mediziner schadenersatzpflichtig. Das OLG schloss sich dem nicht an. Seiner Meinung nach liegen keine Anhaltspunkte für zu wenig Aufklärung vor.

Az.: 5 U 1630/07)

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