Kommentar
Dauerfrust mit dem Labor
Es stimmt: In früheren Jahren ist viel Schindluder bei der Abrechnung von Laborleistungen betrieben worden. Aber seit der Einführung des Wirtschaftlichkeitsbonus und mit weiteren Laborreformen, insbesondere bei Laborgemeinschaften, sind hier wirksame Bremsen eingebaut worden.
Die Änderungen im Labor, die zum 1. April wirksam werden, sind offenbar ein weiterer Versuch, die Mengen zu begrenzen, nachdem viele Ärzte die Labor-Ausnahmekennziffern für besondere Indikationen schließlich doch für sich entdeckt haben.
Die Umsatzeinbußen werden für viele Ärzte, vor allem in Berufsausübungsgemeinschaften in die Tausende gehen - bei Hausärzten, noch mehr bei Rheumatologen und bei Onkologen. Diese Änderungen sind schwer vermittelbar, der Frust ist bei vielen groß.
Das kleine Schlupfloch - die Ausnahmekennziffern wohl dosiert einzusetzen, um die Umsatzverluste beim Bonus zu begrenzen - wollen manche Juristen offenbar auch noch schließen, wie zu hören ist. Doch jahrelang, als der Ansatz dieser Ziffern noch Umsatz aus dem Bonus sicherte, haben viele Ärzte sie selten abgerechnet.
Da war von einer Verpflichtung zur Abrechnung nicht die Rede. Wer jetzt auf einer Verpflichtung zum Ansatz der Ausnahmeziffern besteht, wird bei vielen Ärzten auf Unverständnis stoßen. Denn das hieße letztlich, dass Regeln von der KV vor allem dann durchgesetzt werden, wenn sie Ärzten schaden.
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