Kommentar zum Persönlichkeitsrecht-Urteil

Drastischer Einzelfall

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Daten- und Persönlichkeitsschutz ist ein hohes Gut, gerade auch beim Bundesverfassungsgericht. So ist es überraschend, dass die Karlsruher Richter im Beschlussverfahren einen Arzt abgeschmettert haben, der sich mit vollem Namen an den Pranger gestellt sieht.

Er hatte beim Ultraschall den Begriff "Sitzungen" etwas anders verstanden, als andere deutschsprachige Menschen dies tun würden - gezielt und systematisch, um die Gebührenordnung zu umgehen, wie die Berufsgerichte festgestellt haben.

So griffen sie neben einer Geldbuße zu einer Sanktion, die wohl eher selten ist: Das berufsgerichtliche Urteil soll mit vollem Namen im Ärzteblatt der Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht werden.

Dass das Bundesverfassungsgericht diese ungewöhnliche Sanktion billigt, ist nur mit den Maßgaben zu verstehen, die es hinzugefügt hat: Zulässig ist sie nur in einzelnen "herausgehobenen Fällen". Und die Veröffentlichung soll auch nicht in einer Publikumszeitung, sondern nur einmalig "in einem berufsrechtlichen Medium" erfolgen.

So gesehen sollten auch Ärzte mit dieser Entscheidung gut leben können. Anlass zur Sorge, Berufsgerichte könnten nun schon bei kleineren Verstößen zu dieser harten Sanktion greifen, gibt es nicht.

Lesen Sie dazu auch: Urteil: Arzt muss Pranger dulden

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt