Einlagensicherung steigt Ende Juni auf 50 000 Euro
BERLIN(dpa). Die Sicherungssysteme für Einlagen von Bankkunden werden ausgebaut. Der Bundesrat billigte am Freitag Änderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Dieses sieht vor, die Mindestdeckung für Einlagen von Bankkunden ab dem 30. Juni von 20 000 auf 50 000 Euro anzuheben und vom 31. Dezember 2010 an auf 100 000 Euro. Die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers von zehn Prozent wird abgeschafft.