Kommentar zum Stammzell-Urteil

Glück des Fortschritts

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Genau 15 Jahre nach der umstrittenen Patentanmeldung durch den Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle 1997 hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden: Embryonen sind kein Spielball, auch nicht für die medizinische Forschung.

Meist ist es ein Ärgernis, wenn sich Gerichtsverfahren über Jahre hinziehen. Doch manchmal soll es wohl so sein, weil die Zeit Wunden heilt. So war es auch im Stammzellenstreit: "Kein Patent auf Leben", sagte Greenpeace. "Forschung rettet Leben", sagte Brüstle.

Nun konnten beide den Gerichtssaal erhobenen Hauptes verlassen. Im Kern gab der BGH Greenpeace recht: Es gibt kein Patent auf Forschungsergebnisse, die auf der Zerstörung menschlichen Lebens, nämlich Embryonen, beruhen.

Für Brüstle bleibt die Tür der Forschung dennoch weit offen. Denn längst gibt es Möglichkeiten, embryonale Stammzellen auch ohne die Zerstörung von Embryonen zu gewinnen. Auf dieser Basis sind die Forschungsergebnisse auch patentierbar.

Schön, wenn Fortschritt einen Konflikt so entschärfen kann. Ohne den ethischen Aufschrei vor 15 Jahren wäre es dazu allerdings zumindest so schnell wohl nicht gekommen.

Lesen Sie dazu auch: Stammzellen vor Gericht: Minierfolg für Bonner Forscher

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Neue Testmethoden für das Darmkrebsscreening, sind ein Multitarget-Tests (mtFIT) von Team um Dr. Thomas Imperiale, der neben Hämoglobin eine Reihe methylierter DNA-Marker (LASS4, LRRC4, PPP2R5C und ZDHHC1) nachweist und ein Test über zellfreie Tumor-DNA (ctDNA) vom Team um Dr. Daniel Chung, der bestimmte Tumormutationen wie KRAS und APC erkennt, ebenso ungewöhnliche Methylierungen und auffällige Fragmentierungsmuster.

© appledesign / stock.adobe.com

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf