Teure Diät

Hartz-Bezieher mehr Geld zugebilligt

Im Streit um ein Mädchen mit Laktoseintoleranz hat das Bundessozialgericht das Jobcenter Freiburg in die Schranken gewiesen.

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KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Ansprüche von Patienten gestärkt, die auf Diätnahrung angewiesen sind, aber von Hartz IV leben müssen.

Wie das BSG kürzlich entschied, muss das Jobcenter einen sogenannten Mehrbedarf bezahlen, wenn die notwendigen Lebensmittel teurer sind. In einem Streit um Laktoseintoleranz soll dies nun das Sozialgericht Freiburg klären.

Im Streitfall hatte ein zwölfjähriges Mädchen argumentiert, sie sei wegen ihrer Krankheit auf teure laktosefreie Diätlebensmittel angewiesen. Die Mehrkosten schätzte sie auf 20 bis 50 Euro monatlich.

Das Jobcenter Freiburg verneinte den Anspruch auf einen Mehrbedarf. Im Regelsatz seien auch zahlreiche milchzuckerfreie Lebensmittel vorgesehen, auf die die Jugendliche problemlos ausweichen könne. Die Behörde bestritt, dass die laktosefreie Diätnahrung unbedingt teurer sein müsse.

Diese gebe es mittlerweile bei zahlreichen Discountern. Außerdem stünde die von der Klägerin angeführte Erkrankung der Laktoseintoleranz nicht im Katalog der Mehrbedarfe für eine kostenaufwendige Ernährung.

Doch auf diesen Katalog kommt es nicht an, urteilte das Bundessozialgericht. Entscheidend sei, ob und in welchem Umfang krankheitsbedingt tatsächlich Diät-Nahrungsmittel notwendig sind und ob dadurch nennenswerte Mehrkosten entstehen.

Wenn ja, müsse das Jobcenter einen Mehrbedarf anerkennen und zahlen. Den Streitfall soll danach nun das Sozialgericht Freiburg nochmals prüfen, entschied das Gericht. (mwo)

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