Praxistipp
Kein eigener Preis für die Zulassung!
Bekanntlich hat der Bundesfinanzhof im vergangenen Herbst entschieden, dass der Kaufpreis für eine Arztpraxis - außer in Sonderfällen - vollständig abgeschrieben werden kann. Der Erwerb der Vertragsarztzulassung ist demnach kein eigenes nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut (Az.: VIII R 13/08).
Ein Sonderfall ist für die Richter dann gegeben, wenn der Erwerber ausschließlich an dem Vertragsarztsitz interessiert ist und die Praxis nicht weiterführen will.
Für Ärzte, die eine Praxis kaufen wollen, ergibt sich daraus, dass im Kaufvertrag auf keinen Fall ein Preis für die Zulassung gesondert ausgewiesen werden sollte, empfiehlt Dr. Jens-Peter Damas von der Steuerberatungsgesellschaft Advision in Berlin.
Dadurch werde verhindert, dass sich die Kassenarztzulassung als selbstständiges Wirtschaftsgut darstellt und damit nicht abschreibungsfähig wäre, so Damas. (ger)
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