Kommentar
Langer Weg der Rechtsfindung
Vor einigen Jahren haben die Finanzämter eine neue Quelle für zusätzliche Steuern entdeckt: den Kauf von Arztpraxen. Seitdem wogt der Streit über die steuerliche Bewertung des Kaufpreises einer Praxis hin und her - mit kräftiger Beteiligung der Finanzgerichte, aber noch ohne höchstrichterliche Entscheidung.
Dass beim Praxiskauf entscheidend ist, inwieweit sich der immaterielle Wert einer Praxis abschreiben lässt, das dürfte jedem klar sein, der sich neu niederlässt. Denn die Abschreibung des Praxiswertes hilft dabei, die Steuerlast in den ersten Jahren der Niederlassung deutlich zu drücken - und erweitert so den finanziellen Spielraum beim Praxiskauf.
Wenn der Fiskus - wie jetzt die Oberfinanzdirektion Münster - versucht, den Wert der Zulassung an sich, der sich nicht abschreiben lässt, hoch anzusetzen, dann könnte das sinkende Praxispreise nach sich ziehen. Das gilt jedenfalls in gut versorgten und daher gesperrten Bezirken.
Der Praxiswert als Teil der ärztlichen Altersvorsorge schmilzt damit immer weiter ab. Und die Lage in unterversorgten Gebieten sieht trotz steuerlicher Besserstellung der Käufer nicht besser aus: Dort werden Arztpraxen teilweise schon zum Nulltarif angeboten - ohne Erfolg.
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