MDK muss Klinikrechnung zeitnah prüfen

MÜNCHEN (mwo). Nach sieben Monaten müssen Kliniken die Prüfung einer Rechnung durch den MDK nicht mehr zulassen.

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Das hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München entschieden. Laut Gesetz muss der MDK "zeitnah" prüfen.

Dies sei nach sieben Monaten nicht mehr gegeben, urteilte das LSG. Der Streit ist inzwischen beim Bundessozialgericht in Kassel anhängig.

Az.: L 5 KR 14/11

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