Nahrungsergänzung wird per Rezept nicht zu Arznei

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STUTTGART (bü). Der auf einer Verordnung platzierte Vermerk, "Rezepturarzneimittel dient der Heilung, nicht der Nahrungsergänzung", macht das verschriebene Mittel nicht zur Arznei, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Einschätzung, ob es sich um ein Arzneimittel handelt, hängt weder von der konkreten Behandlung noch von der Menge ab.

VwG Stuttgart, 17 K 126/07

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