Ohne MPU-Gutachten keine Prozesskostenhilfe
GELSENKIRCHEN (bü). Ist einem Autofahrer der Führerschein wegen 1,6 Promille Alkohol im Blut am Steuer entzogen worden, muss er sich ein medizinisch-psychologisches Gutachten ausstellen lassen.
Veröffentlicht:Tut er das nicht, und will er gegen die Anordnung gerichtlich angehen, gibt es keinen Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe, so ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen.
Az.: 7 L 230/09