Ohne MPU-Gutachten keine Prozesskostenhilfe

GELSENKIRCHEN (bü). Ist einem Autofahrer der Führerschein wegen 1,6 Promille Alkohol im Blut am Steuer entzogen worden, muss er sich ein medizinisch-psychologisches Gutachten ausstellen lassen.

Veröffentlicht:

Tut er das nicht, und will er gegen die Anordnung gerichtlich angehen, gibt es keinen Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe, so ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen.

Az.: 7 L 230/09

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Antwort der Landesregierung Baden-Württemberg

Notfallpraxen-Schließung erneut Thema im Landtag Baden-Württemberg

Hotline, Website und Schulungen geplant

Lauterbach kündigt Gesetz zur Suizidprävention an

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Lesetipps