Kommentar zum Telefon-Urteil
Telemedizin der anderen Art
Da bekommt das Wort Telemedizin plötzlich eine ganz neue Bedeutung: Während der narkotisierte Patient mit offener Wunde auf dem OP-Tisch liegt, telefoniert der Arzt - privat, mit seiner Frau zum Beispiel.
Natürlich geht es, wie zu vermuten ist, um wichtige Dinge, um die Kinder etwa oder um die Fliesenleger im eigenen Haus. Dabei nutzt der Arzt sein privates Handy, trotz eines von der Klinikleitung verhängten Handyverbots.
Was nach einer billigen Arztserie im Vorabendfernsehen klingt, war Realität in einer Klinik in Rheinland-Pfalz. Minutenlang, täglich. Das OP-Team wartet, der Patient wartet, er merkt es nur nicht.
Nun gut, ein Pflichtverstoß, sagt dazu nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Eine Kündigung allerdings hält es für überzogen, eine Abmahnung reiche aus.
Abmahnung? Das ist ein Schuss vor den Bug, eine Warnung, ein Hinweis auf Fehlverhalten, das erst bei Wiederholung zur Kündigung führen kann. Doch es war kein 16-Jähriger, der hier einen auf cool gemacht hat; der Mann war Chefarzt.
Er sollte gewusst haben, was er da tut. Hirn aus, Handy an - solch einem Arzt will und darf kein Patient ausgeliefert sein. Das richterliche Verständnis kann nur auf Unverständnis stoßen.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Urteil: Kein Nachspiel für OP-Telefonat