Kommentar
Untaugliche IGeL-Pläne
Individuelle Gesundheitsleistungen sind ein berechtigter Bestandteil einer patientenorientierten Medizin, bei der Arzt und Patient gemeinsam im Einzelfall über den sinnvollen Einsatz einer Methode entscheiden, die keine Leistung der Krankenkassen ist.
Längst gibt es für IGeL Regeln, die die Ärzte binden: Information über die medizinische Sinnhaftigkeit ihres Einsatzes, über die Kosten - und dass keine Chance auf Kostenerstattung besteht. Und eine schriftliche Rechnung.
Es ist Aufgabe des Berufsrechts und der Ärztekammern, darüber zu wachen, dass die Regeln eingehalten werden.
Dass es IGeL gibt, hat gute Gründe: Das Kollektivvertragssystem der GKV bildet nicht alles ab, was medizinisch möglich und wünschenswert ist.
Die Praxis von Bundesausschuss und Bewertungsausschuss belegt, dass es oft lange dauert, bis Innovationen Eingang in die Kassenmedizin finden. Das individuelle Sicherheitsbedürfnis von Patienten variiert und findet keine Berücksichtigung in der Kassenmedizin.
Die Krankenkassen zum Wächter über IGeL zu machen, hieße, der Parteilichkeit Vorschub zu leisten. Die SPD würde damit den Bock zum Gärtner machen.
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